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   OVG Sachsen, 23.07.2012 - 3 D 77/12   

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https://dejure.org/2012,19956
OVG Sachsen, 23.07.2012 - 3 D 77/12 (https://dejure.org/2012,19956)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.07.2012 - 3 D 77/12 (https://dejure.org/2012,19956)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. Juli 2012 - 3 D 77/12 (https://dejure.org/2012,19956)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 166; ZPO § 114, § 117 Abs. 2, § 118 Abs. 2 S. 4
    Zu den Voraussetzungen rückwirkender Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.07.2012 - 3 D 77/12
    Eine gleichsam rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt jedoch ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Bewilligungsantrag im Zeitpunkt der Erledigung des Verfahrens bereits bewilligungsreif war (BVerfG Beschl. v. 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 - BVerwG vom 3. März 1998 - 1 PKH 3/98 - juris).
  • BVerwG, 03.03.1998 - 1 PKH 3.98
    Auszug aus OVG Sachsen, 23.07.2012 - 3 D 77/12
    Eine gleichsam rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt jedoch ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Bewilligungsantrag im Zeitpunkt der Erledigung des Verfahrens bereits bewilligungsreif war (BVerfG Beschl. v. 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 - BVerwG vom 3. März 1998 - 1 PKH 3/98 - juris).
  • VGH Bayern, 19.08.2013 - 12 C 13.1519

    Streitigkeiten über die Registrierung für den Bezug öffentlich geförderten

    Eine nachträgliche Erstattung zuvor aufgewendeter Kosten entspricht nicht der Intension der Prozesskostenhilfe (BayVGH, B.v. 11.6.2012 - 12 C 12.1042 - juris Rn. 4; Sächsisches OVG, B.v. 23.7.2012 - 3 D 77/12 - juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 30.09.2014 - 3 D 35/14

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach mangelnder Fahrpraxis über einen Zeitraum

    Dies setzt zumindest voraus, dass der Antragsteller alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche und Zumutbare getan hat (st. Rspr. vgl. zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 23. Juli 2012 - 3 D 77/12 - juris), wovon hier auszugehen ist.
  • OVG Sachsen, 26.07.2013 - 3 D 9/13

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, Anordnung einer Fahrerlaubnisprüfung

    Im Übrigen muss die rückwirkende Bewilligung ausnahmsweise aus Billigkeitsgründen geboten sein (st. Rspr., vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23. Juli 2012 - 3 D 77/12 -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 22.02.2016 - 3 D 64/15

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; Erfolgsaussichten;

    Gleichwohl kommt eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch für die Vergangenheit in Betracht (SächsOVG, Beschl. v. 23. Juli 2012 - 3 D 77/12 -, juris).
  • OVG Sachsen, 16.12.2013 - 3 D 72/13

    Prozesskostenvorschuss, Recht auf informationelle Selbstbestimmung

    Eine gleichsam rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe kann jedoch ausnahmsweise aus Gründen der Billigkeit in Fällen geboten sein, in denen die sachlichen Voraussetzungen für die Bewilligung zu einem früheren Zeitpunkt, als die Rechtsverfolgung noch beabsichtigt war, vorgelegen haben und es lediglich infolge eines Versäumnisses des Gerichts nicht zu einer rechtzeitigen Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gekommen ist (SächsOVG. Beschl. v. 23. Juli 2012 - 3 D 77/12 -, juris m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 3. März 1998 - 1 PKH 3/98 -, juris).
  • OVG Sachsen, 20.09.2017 - 3 D 53/17

    Duldung; Duldungsbescheinigung; qualifizierte Bescheinigung

    Eine gleichsam rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe kann jedoch ausnahmsweise aus Gründen der Billigkeit in Fällen geboten sein, in denen die sachlichen Voraussetzungen für die Bewilligung zu einem früheren Zeitpunkt, als die Rechtsverfolgung noch beabsichtigt war, vorgelegen haben und es lediglich infolge eines Versäumnisses des Gerichts nicht zu einer rechtzeitigen Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gekommen ist (SächsOVG, Beschl. v. 23. Juli 2012 - 3 D 77/12 -, juris m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 - , juris; BVerwG, Beschl. v. 3. März 1998 - 1 PKH 3/98 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2015 - 11 M 43.14

    Ablehnung Prozesskostenhilfe; Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens;

    Auch eines gerichtlichen Hinweises auf das Fehlen der erforderlichen Unterlagen bedurfte es angesichts der Ankündigung der Übersendung durch den Prozessbevollmächtigten des Antragstellers nicht (SächsOVG, Beschluss v. 23. Juli 2012 - 3 D 77/12 -, zit. nach juris Rn 5; OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O. Rn 4).
  • VGH Bayern, 27.06.2013 - 12 C 13.939

    Vorliegen einer rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.d.

    Eine nachträgliche Erstattung zuvor aufgewendeter Kosten entspricht indes nicht der Intension der Prozesskostenhilfe (BayVGH, B.v. 11.6.2012 - 12 C 12.1042 - [...] Rn. 4; Sächsisches OVG, B.v. 23.7.2012 - 3 D 77/12 - [...] Rn. 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2015 - L 15 AS 183/15
    Eine gleichsam rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Bewilligungsantrag im Zeitpunkt der Erledigung des Verfahrens bereits bewilligungsreif war (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14. April 2010 - 1 BvR 362/10; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 3. März 1998 - 1 PKH 3/98; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Juli 2012 - 3 D 77/12).
  • OVG Sachsen, 02.02.2015 - 5 D 20/14

    Voraussetzungen rückwirkender Prozesskostenhilfebewilligung nach

    Eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt dann nur ausnahmsweise in Betracht, wenn der Bewilligungsantrag während des Verfahrens gestellt, aber nicht beschieden worden ist, der Antragsteller bis dahin bereits alles Erforderliche für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe getan hat und die rückwirkende Bewilligung ausnahmsweise aus Billigkeitsgründen geboten ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 13 bis 15; BVerwG, Beschl. v. 3. März 1998 - 1 PKH 3.98 -, juris Rn. 2; SächsOVG, Beschl. v. 23. Juli 2012 - 3 D 77/12 -, juris Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 20. März 2012 - 2 D 20/12 - juris Rn. 2 = LKV 2012, 229 f., m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2015 - L 15 AS 227/15
  • OVG Sachsen, 30.07.2015 - 3 D 25/15

    Nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Bewilligungsreife

  • VG München, 19.06.2015 - M 4 K 14.30818

    Klaglos stellende Behörde muss die Verfahrenskosten nicht unbedingt tragen

  • SG Ulm, 17.09.2012 - S 14 AS 1778/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit eines wiederholenden

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